Der jeweilige Teilnehmerbeitrag setzt sich zusammen aus der Verpflegung (4 Mahlzeiten am Tag), den Kosten für die Unterkunft, Gespanne, Gebühren, Versicherungen, zusätzliche Betriebskosten sowie kulturelle Umrahmung (Musik, Gaukelei, Theater etc.).
Die Unkostenpauschale für die Verpflegung werden im Namen und Auftrag des jeweiligen Caterers von uns berechnet.
INFORMATIONEN ZUM ABLAUF & ZUR ORDNUNG
Einige wichtige Informationen für Sie:
Die Teilnehmer werden an den Etappenorten in Zelten, die vom Veranstalter bereitgestellt werden, zu max. 8 Personen untergebracht. Bei Bedarf kann auch sehr naturnah auf oder unter den Planwagen übernachtet werden. Private Zelte sind im Zeltlager und in der Wagenburg nicht erlaubt. Eine Kostenrückerstattung aufgrund schlechter Witterung ist ausgeschlossen.
Da wir bemüht sind, so historisch wie möglich die Besiedlung der Region nachzustellen, wird dringend darauf hingewiesen, neuzeitliche Dinge und Gerätschaften (Radio, MP3-Player, Walkman, Uhren, modische Ketten, Handy usw.) nicht mitzuführen und sich möglichst mittelalterlich (anno 1156!!!) zu kleiden.
Es ist darauf zu achten, das Gepäck auf eine Reisetasche o.ä. zzgl. Schlafsack und Isomatte/ Felle pro Person zu beschränken!
Überbekleidung nach historischem Vorbild (siehe www.besiedlungszug.de) wird gegen eine Pfandgebühr gestellt. Davon verbleiben nach Rückgabe ein Obolus für Reinigung und Erhaltung beim Verein. Auch bitten wir, auf das Schuhwerk zu achten – keine bunten Turnschuhe o.ä. – nur Leder- bzw. Wildlederschuhe (Römer- o.ä. Sandalen). Eine individuelle Bekleidung ist nicht möglich!
Nach dreimaliger Ermahnung aufgrund des Nichteinhaltens der „Kleiderordnung“ kann ein Ausschluss vom Besiedlungszug – ohne Kostenrückerstattung - erfolgen.
Bei Verlust von privaten Gegenständen während des Besiedlungszuges übernimmt der Verein keine Haftung.
Das Mitführen von privaten PKW oder deren Nachholen zu den Etappenorten ist während des Besiedlungszuges untersagt. Ein Abstellen des privaten Fahrzeuges auf dem Gelände des Schloss Sachsenburg während des Besiedlungszuges ist ebenfalls zu unterlassen (diese werden kostenpflichtig abgeschleppt)!!!
Da kollektive Versicherungen von Vereinen unzureichend sind, werden private Haftpflicht- und private Unfallversicherungen unbedingt empfohlen.
Zum Thema Alkohol verweisen wir auf das Jugendschutzgesetz!
Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer, vom Erziehungsberechtigten beauftragten, Person möglich. Ab vollendeten 16. Lebensjahr ist die alleinige Teilnahme möglich, wenn ein Begleitschreiben der Eltern vorliegt.
Der Teilnehmer des Besiedlungszuges erklärt sich damit einverstanden, dass alle angefertigten Fotos, Film- und Videoaufzeichnungen zu deren Verwendung frei verfügbar sind.
Mitzubringen sind: Schlafsack, Isomatte, Besteck, Trinkbecher, Krankenversicherungskarte, Badebekleidung, Badeerlaubnis und Siedlerpass für Kinder sowie Pflaster o.ä. Verbandsmaterial.
Bei Interesse, an unserem Besiedlungszug teilzunehmen, melden Sie sich bitte über die Kontaktseite an..